HoPo-Ecke - Aktuelles aus der Hochschulpolitik

Frage: Was hab ich mit Hochschulpolitik zu tun?

Antwort: Soviel wie mit Bundes-, Landes- und Lokalpolitik! Selbst wenn man sich nicht wirklich dafür interessiert, ist man von den politischen Entscheidungen, die dort getroffen werden, unmittelbar oder mittelbar betroffen.

Auf den folgenden Seiten soll zum einen die formale Struktur der Verwaltung der Uni und der Studierendenschaft erläutert werden, zum anderen soll auf aktuelle Entwicklungen eingegangen werden, die von der „Politik“ ausgehen und unser universitäres Leben tangieren. Studiengebühren beispielsweise betreffen in Zukunft alle Studierenden, die Umwandlung der alten Diplom- und Magisterstudiengänge in Bachelor-/Master-Studienmodelle bedeuten enorme Umwälzungen für das gesamte deutsche Hochschulsystem.

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Studiengebühren

Wichtige Menschen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft drängen in immer kürzeren Zyklen auf die Einführung von allgemeinen Studiengebühren ab dem ersten Semester. Die Preisvorstellungen, die ein Studium (bei gleichbleibend schlechten Bedingungen) dann Kosten soll liegen zwischen 500 und 10000 Euro - „es könnte aber auch gerne ein bisschen mehr sein“.

Vorschläge für Finanzierungsmodelle gibt es jedoch wenige bis gar keine, die man als ganzheitlich und durchdacht bezeichnen könnte.

Momentan verhindert die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) die Einführung von Erststudiumsgebühren. Gegen diese Novelle haben die CDU-regierten Länder Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) eingereicht, um das Gebührenverbot zu kippen.

Unten findet ihr Links mit weiterführenden Informationen über die aktuelle Studiengebührendebatte.

Aktuelles

Januar 2006

Am 26.11.06 findet im Landtag die Expertenanhörung zum Studiengebührengesetz statt. Es waren auch studentische Experten geladen, die v.a. in den Bereichen „Behinderte und chronisch kranke Studierende“, „ausländische Studierende“ und Bildungszugang auf die soziale Schieflage des Gesetzes hinwiesen.

November 2005

Die erste Lesung des Gesetzes findet am 31.11.05 im Landtag statt.

Oktober 2005

die Landesregierung plant die Einführung allgemeiner Studiengebühren zum Wintersemester 06/07 (für Erstsemester) bzw. zum Sommersemester 2007. Dazu gibt es einen ersten Gesetzesentwurf, der von den Hochschulen beraten werden soll, um Stellungnahmen an das Ministerium zu versenden.

Der Senat der Universität Münster hat in seiner Sitzung am 26.10. seine Beschlusslage erneuert und sich wiederholt für ein gebührenfreies Studium ausgesprochen. In seiner Stellungnahme betont der Senat, dass er durch das angedachte „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ (HFGG) die Gleichheit der Bildungschancen gefährdet sieht und dieses somit strikt ablehnt.

Steht auf leistet Widerstand,

Gegen Bildungsraub in diesem Land!

Links

Studienkonten

Studienkonten sind Studiengebühren!

Was sind Studienkonten?

 Peer: The Root of all Evil

Ab dem Sommersemester 2004 gibt es in Nordrhein-Westfalen sogenannte „Studienkonten“. Diese wurden mit dem Studienkonten- und -Finanzierungsgesetz (StKFG) am 23.01.2003 vom Landtag beschlossen.

Dies sind im Klartext

Langzeitstudiengebühren und Zweitstudiumsgebühren.

Kurz zusammengefasst bedeutet das für die Studierenden folgendes:

Jeder Studierende erhält ein „virtuelles Konto“ mit Semesterwochenstunden, für die er umsonst studieren darf. Jedes Semester wird ein Regelsatz von Stunden von dem Konto abgebucht. Ist das Konto leer (nach dem 1,5-fachen der Regelstudienzeit) kostet jedes weitere Semester 650 Euro.

Für Studierende, die schon einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss besitzen (sich im Zweitstudium befinden) wird kein Studienkonto eingerichtet. Das bedeutet, das diese Studierenden ab dem ersten Semester ihres Zweitstudiums 650 Euro bezahlen.

Mit der Einführung von Studienkonten werden die Dienstleistungen, die die Uni erbringt kostenpflichtig! Noch handelt es sich anfangs um virtuelles Geld. Somit bezahlen wir schon etwas für unsere Hochschulbildung, müssten also schon seit dem Sommersemester 2004 bessere Studienbedingungen einfordern können, da wir ja dafür bezahlen. Die Verbesserung der Studienbedingungen ist mit der Kommerzialisierung nicht eintgetreten. So wird es auch in naher Zukunft eine Phrase der PolitikerInnen bleiben, dass es alles besser wird nur weil man bezahlt.

Alle wichtigen Informationen über Studienkonten findet ihr auf der Seiten des AStA der Uni Münster:

Studentenwerk

Auch die Studentenwerke im Land sind nicht vom Kürzungswahn der Landesregierung ausgenommen. Es drohen erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Studierenden (Semesterbeitragserhöhung, Mensapreiserhöhung, Mieterhöhung, …). Doch was bietet das Studentenwerk und wie funktioniert es? Aus diesem Anlass folgt ein Interview mit Ramona Weber, die studentisches Mitglied im Verwaltungsrat des Studentenwerk Münsters ist.

Interview zum Studentenwerk

Was ist das Studentenwerk?

Ramona: Das Studentenwerk ist eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ und dient dazu, gegenüber den Studierenden einen sozialen und wirtschaftlichen, aber auch kulturellen Auftrag zu erfüllen. Dies bedeutet, dass Studierende durch die Einrichtung „Studentenwerk“ bestimmte Leistungen rund um das Studium und den damit verbundenen Lebensbedingungen entgegen nehmen können. Das Studentenwerk übernimmt somit die Durchführung des öffentlichen Bildungsauftrags von Bund und Land in vielen Bereichen. In erster Linie unterstehen die Studentenwerke in NRW dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung, Innovation und Technologie des Landes NRW.

Was bietet das Studentenwerk?

Ramona: Das Studentenwerk Münster bietet mehrere Leistungen an. Einige davon sind gesetzlich festgeschrieben (siehe: Studentenwerksgesetz NRW), andere können angeboten werden. Dies hängt dann von der jeweiligen Unternehmensorganisation des Studentenwerks ab. Beim Studentenwerk Münster findet man folgende Angebote:

  • Essen und Trinken (Betrieb von Mensen und Bistros, die vom Land bezuschusst werden)
  • Wohnen (Wohnheime, die unter anderem vom Land unterstützt werden)
  • BAföG (die Studienfinanzierung wird vom Bund übernommen; die Kosten, die für die Verwaltung des BAföG anstehen werden vom Land übernommen)
  • Kindertagesstätten für Studierende mit Kind
  • Sozialbetreuung für Studierende

Wie funktioniert das Studentenwerk?

Ramona: Die Studentenwerke müssen sich nach gesetzlichen Vorgaben, die jeweils von Bundesland zu Bundesland variieren, organisieren. So gibt es bei den Studentenwerken in NRW einen sogenannten „Verwaltungsrat“, der aus sieben Mitgliedern besteht. Drei dieser Mitglieder sind Studierende, zwei Mitglieder kommen aus dem Bereich der Hochschule (eine/r davon aus dem Präsidium oder Rektorat einer der Hochschulen), ein Mitglied kommt aus den Reihen der Bediensteten des Studentenwerkes und ein Mitglied muss den öffentlichen Lebensbereich abdecken. Dieser Verwaltungsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb des Studentenwerkes. Es dient dazu unter anderem die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer zu kontrollieren, sich mit den wirtschaftlichen Belangen des Studentenwerkes auseinander zu setzten und sich auch um sonstige Angelegenheiten zu kümmern, sofern diese nicht explizit den Aufgaben der Geschäftsführung zugeschrieben sind.

Wer finanziert das Studentenwerk?

Ramona: Das Studentenwerk Münster finanziert sich momentan durch Landeszuschüsse, Sozialbeiträge der Studierenden (je 50,04 Euro pro Studierender/m), Darlehen des Landes und auch bestimmte Projekte, die bezuschusst werden. Alle anderen großen Einnahmen, wie beispielsweise die Mieten in den Wohnheimen sind kostendeckend (sprich: es wird damit kein Gewinn erzielt).

Wo kann man sich beschweren?

Ramona: Wenn man sich beim Studentenwerk Münster beschweren möchte, so kann man dies per Brief, per Telefon oder per Email tun (man kann natürlich auch persönlich vorbei gehen und sich beschweren). Auf der Homepage des Studentenwerkes findet man unter „Kontakt“ sowohl die Adresse des Studentenwerkes, als auch ein Organigramm, welches die Bereiche mit den jeweiligen zuständigen Personen und den gesamten Kontaktdaten aufzeigt. In der Regel versucht man im Studentenwerk Münster Anfragen aber auch Beschwerden so schnell und kompetent wie möglich zu beantworten.

Was ist aus Sicht eines studentischen Verwaltungsrats-Mitglieds das dringendste Problem des Studentenwerks?

Ramona: Aus meiner Sicht ist das dringlichste Problem bei den Studentenwerken die geplante Kürzung von 20% von Seiten der Landesregierung für 2006. Erst Mitte Dezember 2005 wurde den Studentenwerken in NRW mitgeteilt, dass sie mit 20% weniger im Haushaltsjahr 2006 auskommen müssen (beim Studentenwerk Münster handelt es sich dabei um zirka 1 Mio. Euro weniger Geld das zur Verfügung steht) . Für viele Studentenwerke bedeutet dies gravierende Veränderungen und zusätzliche finanzielle Belastungen, die kaum noch auszugleichen sind. Ebenso muss man damit rechnen, dass es vor allem im sozialen Bereich immer schwieriger werden wird, Angebote von Seiten der Studentenwerke aufrecht zu erhalten, weil es sich hierbei meist um Zusatzleistungen der Studentenwerke handelt, die hohe Kosten produzieren. Mit der Einführung von Studiengebühren führt dies mit Sicherhheit zu einer weiteren Belastung für viele Studierende.

Danke für das Interview!

(Das Interview führte Flow)

Organe des Studentenwerks (§§3 StWG)

Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

Dem Verwaltungsrat gehören an:

 1. drei Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks,
 2. ein anderes Mitglied einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks,
 3. eine Bedienstete oder ein Bediensteter des Studentenwerks,
 4. eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet,
 5. ein Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks.
 Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung bestellt und abberufen. Ihre oder seine Einstellung und Entlassung sowie die Regelung ihres oder seines Dienstverhältnisses durch den Verwaltungsrat bedürfen der Einwilligung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer muss über die erforderlichen Erfahrungen auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet verfügen.

Links zum Studentenwerk

Studentische Selbstverwaltung

Im folgenden findet ihr ein Organigramm der verfassten Studierendenschaft der Uni Münster und Erklärungen zu den einzelnen Organen und Gremien.

Studierendenschaft

Die Studierendenschaft sind alle Studierenden der Universität.

Fachschaft

Die Fachschaft sind alle Studierenden eine bestimmten Faches oder Fachbereichs. Im allgemeinen wird der Begriff „Fachschaft“ für den FSR „missbraucht“.

Fachschaftsvertretung (FSV)

Die FSV ist das Legislativ-Organ der Fachschaften. Sie wird einmal im Jahr per Urnenwahl gewählt. Die FSV wählt den Fachschaftsrat (FSR).

Fachschaftsrat (FSR)

Der FSR ist das Exekutiv-Organ der Fachschaft. Er wird von der FSV gewählt. Der FSR ist das was im Volksmund als „Fachschaft“ bezeichnet wird. Das sind diejenigen die in einem Raum im Institut auf Sperrmüllsofas rumhängen und all die Dinge machen über die du dich auf diesen Seiten informieren kannst.

Fachschaftenkonferenz (FK)

Die FK ist das Koordinierungsgremium aller Fachschaften. Hier treffen sich einmal wöchentlich FSR-Vertreter und tauschen sich zu Themen und Problemen aus, die alle Fachschaften gleichermassen betreffen.

FK-Vorsitz/ Fachschaftenreferat

Die FK wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitz, der in der Regel aus 2 FachschaftlerInnen besteht. Die Vorsitzenden werden vom AStA-Vorsitzenden zu AStA-ReferentInnen ernannt und vom SP betätigt. Das Fachschaftenreferat hat den Status eines halbautonomen Referats, welches von den FSRs inhaltlich gestaltet wird und vom AStA finanziell abhängig ist. Die FachschaftenreferentInnen leiten die FK und sorgen für einen Informationsaustausch zwischen den Fachschaften auf der einen Seite und dem AStA und dem SP auf der anderen Seite.

Studierendenparlament (SP)

Das SP ist das höchste beschlussfassende Gremium der verfassten Studierendenschaft. Die Wahlen zum SP finden einmal im Jahr statt. Die wichtigsten Aufgaben des SP sind die Wahl des AStAs und die Verabschiedung des Haushaltes der Studierendenschaft. Ansonsten wird das SP oft von NachwuchspolitikerInnen nur zum Parlament spielen benutzt während der AStA und die Fachschaften konkret zu Themen arbeiten.

Akademische Selbstverwaltung

Im folgenden findet ihr ein Organigramm der Selbstverwaltung der Uni Münster und Erklärungen zu den einzelnen Organen und Gremien.

Senat, Rektorat und co

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Das Rektorat

Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht aus dem Rektor, den vier Prorektoren und dem Kanzler. Das Rektorat bereitet die Sitzungen des Senats vor und führt dessen Beschlüsse aus.

RektorIn

Der/die RektorIn ist der/die oberste RepräsentantIn der Uni.

Die ProrektorInnen

Es gibt vier ProrektorInnen, die spezifische Arbeitsbereiche haben und dem Rektor zuarbeiten.

  • ProrektorIn für Forschung, Forschungsförderung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • ProrektorIn für Lehre und Studienorganisation, Studienreform und internationale Beziehungen
  • ProrektorIn für Planung, einschließlich Personalplanung und Evaluation
  • ProrektorIn für Finanzen und Bauangelegenheiten
KanzlerIn

Der/die KanzlerIn ist der/die LeiterIn der Universitätsverwaltung. Er/Sie gehört dem Raktorat an. Der/die KanzlerIn ist für den Haushalt zuständig und oberste/er ChefIn aller nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Uni.

Gleichstellung

Die/der Gleichstellungsbeauftragte der Universität ist für alle Gleichstellungsfragen an der Uni zuständig. Darüber hinaus ist er/sie eine Beratungsstelle für gleichstellungsrelevante Dinge, wie Studieren mit Kind, sexuelle Belästigung, …

Der Senat

Der Senat ist für alles zuständig, was die Universität in ihrer Gesamtheit betrifft oder von grundsätzlicher Bedeutung ist. Der Senat entscheidet über Dinge, die über einzelne Fachbereiche hinausgehen und vor allem über alle Berufungen. Darüber hinaus wählt der Senat den/die RektorIn, die ProrektorInnen und schlägt den/die KanzlerIn vor. Der Senat kann Kommissionen einrichten.

Senatskommissionen

Der Senat kann Kommissionen einrichten, die ihm zuarbeiten. Es gibt folgende ständige Kommissionen:

  • Kommission für Forschung, Forschungsförderung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, KFWN
  • Kommission für Lehre, Studienorganisation, Studienreform und internationale Beziehungen, KLSSI
  • Kommission für Planung, einschließlich Personalplanung und Evaluation, KPPE
  • Kommission für Finanzen und Bauangelegenheiten, KFBA
  • Kommissionen für Primarstufenlehrerausbildung
  • Vergabekommission für die Promotionsförderung
  • Zentraler Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss
  • Bibliothekskommission
  • IV-Kommission
  • Senatsausschuss für Kunst und Kultur
  • Lenkungsausschuss für den Hochschulsport
  • Gleichstellungskommission
Die Verwaltung

Die Universitätsverwaltung hat für einen reibungslosen Ablauf des universitären Lebens zu sorgen. Sie gliedert sich in Dezernate, die für jeweils größere Aufgabenbereiche zuständig sind:

  • Dezernat 1 - Akademische Angelegenheiten und Hochschulentwicklung
  • Dezernat 2 - Studentische Angelegenheiten
  • Dezernat 3 - Personalangelegenheiten
  • Dezernat 4 - Gebäudemanagement, Arbeits- und Umweltschutz
  • Dezernat 5 - Haushalt und Forschungsförderung
  • Dezernat 6 - Organisations- und Personalentwicklung, Innerer Dienstbetrieb, Datenverarbeitung
  • Interne Revision
  • Sozial- und Suchtberatung
  • Vertretung der Schwerbehinderten

Fachbereich und Institute

Im folgenden findet ihr ein Organigramm der Selbstverwaltung der Uni Münster auf Ebene des Fachbereichs und der Insitute. Es folgen Erläuterungen zu den einzelnen Organen und Gremien. Dieses Organigramm bezieht sich auf die Struktur unseres Fachbereichs, also des Fachbereichs 14. Die anderen Fachbereiche der Uni Münster unterscheiden sich aber nur geringfügig, z.B. bei der Anzahl der Dekanatsmitglieder, der Kommissionen u. ä.

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DekanIn

Die/der DekanIn leitet den Fachbereich und vertritt ihn innerhalb der Uni. Sie/Er ist Vorsitzende/r des Fachbereichsrats, bereitet dessen Sitzungen vor und führt dessen Beschlüsse aus.

Fachbereichsrat (FBR)

Der FBR wird einmal im Jahr per Briefwahl gewählt. Wie bei der Wahl zum Senat, wählen die jeweiligen Statusgruppen (ProfessorInnen, wiss. und sonstige MitarbeiterInnen und Studierende) Kandidaten aus ihrer Mitte.

Der FBR trifft sich auf Einladung des Dekanats ca. einmal im Monat. Der FBR das höchste Gremium des Fachbereichs Es wird viel über Finanzen und diesbezügliche Anträge verhandelt. Dabei wird viel entschieden, aber eigentlich recht wenig inhaltlich gearbeitet und diskutiert.

Auschüsse des Fachbereichsrats

Der Fachbereitsrat kann verschiede Ausschüsse bilden, die dem FBR inhaltlich zuarbeiten und Beschlussvorlagen liefern. Folgende Ausschüsse gibt es momentan:

  • Auschuss zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs (AfwN)
  • Ausschuss für Lehre und studentische Angelegenheiten (ALsA)
  • Diplomprüfungsausschuss (DPA)
  • ZPA
  • Komm. F. d. Zulassung z. Einstufungsprüfung
  • Gleichstellungsausschuss
  • Prüfungsausschuss B/MA
  • Promotionsausschuss
  • Finanzkommission
Lehreinheiten

Die Lehreinheiten sind eine oranisatorische Aufteilung des Fachbereichs. Sie sind auch räumlich getrennt. So befinden sich die Institute der LE 1 in der Robert-Koch-Strasse, die der LE 2 in der Corrensstrasse.

In der LE 1 werden die Didaktik der Geographie, das Institut für Geographie, das Institut für Geoinformatik und das Institut für Landschaftsökologie verwaltet. Die LE 1 hat eine Bibliothek und eine Kartensammlung.

In der LE 2 ist das Institut für Geologie/Paläontologie, das Institut für Mineralogie und das Institut für Planetologie zusammengefasst. Auch die LE 2 verfügt über eine Kartensammlung und hat eigene Bibliotheken.

Von den Lehreeinheiten zusammen und unter der Obhut der Didaktik betrieben wird das Zentrum für digitale Medien/ Mediendidaktik (ZDM/MD).

Von Bologna nach Münster

Auf der Suche nach einem Weg in einen einheitlichen europäischen Hochschlraum.

Begonnen hat alles in der kleinen beschaulichen norditalienischen Stadt Bologna. Hier trafen sich im Jahre des Herrn 1999 29 europäische BildungsministerInnen und einigten sich in einem gemeinsamen Papier auf verschiedene Ziele. Diese sollen beschreiben, wie sich der europäische Hochschulraum entwickeln soll, um eine europäische Vergleichbarkeit der Hochschulen zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der Mobilität, der Arbeitsmarkttauglichkeit der AbsolventInnen („employability“), u.v.m. zu erreichen. Dies sollte durch folgende Instrumente ermöglicht werden:

  • System leicht vergleichbarer Abschlüsse (plus Diploma Supplement)
  • Gliederung des Studiums in zwei Zyklen: („undergraduate“, „graduate“)
  • Leistungspunktesystems
  • Mobilität
  • Qualitätssicherung

Der Bologna-Prozess war geboren. Man einigte sich darauf, alle 2 Jahre sog. Follow-up-Konferenzen zu veranstalten. Auf diesen Konferenzen sollte geklärt werden, inwieweit die einzelnen Länder in der Umsetzung der Ziele fortgeschritten sind. Die letzte fand im September in Berlin statt (http://www.bologna-berlin2003.de).

Die Beschlüsse der Konferenzen stellen nur Erklärungen der MinisterInnen dar. Es existiert also kein Vertrag und deshalb sind die einzelnen Länder nicht verpflichtet, diese Ziele umzusetzen.

Die Auswirkungen des Bologna-Prozesses auf Deutschland lassen sich in zwei Worten zusammenfassen - Bachelor/Master! Alle anderen Forderungen wurden in der aktuellen Studienstrukturreform-Debatte bisher weitgehend ausgeblendet. Die konkrete Diskussion über die Einführung von Bachelor und Master soll nicht weiter erörtert werden.

Wie sieht es nun konkret in Münster aus? Hier sind mehrere parallel laufende Entwicklungen zu beobachten. Zum einen gibt es schon eine kleine Anzahl von Bachelor/Master-Studiengängen (z.B. WiWi-Studiengänge) und spezielle Masterstudiengängen (z.B. Ethnologie - Master of South Eastern Studies), die vor der aktuellen Studienstrukturreform-Diskussion eingerichtet wurden. Des weiteren sind verschiedene Institute schon in konkreten Planungen für Bachelor-/Masterabschlüsse (z.B. Politik) und sollten sich schon ein wenig nach den neuen Vorgaben richten. Auf Ebene des Senats und der Senatskommission KLSSI steht eine Bachelor-Rahmenprüfungsordnung kurz vor der Verabschiedung. In dieser Rahmenordnung steht wenig konkretes über einzelne Studiengänge. Es soll festgelegt werden, was ein Bachelor/Master of Arts und was ein Bachelor/Master of Science ist.

Ferner werden Regelungen für die Lehramtsausbildung festgelegt. Im Prinzip geht es hierbei hauptsächlich um sog. Zwei-Fach-Bachelor, bei denen im Normalfall verschiedene Institute/Fachbereiche miteinander kooperieren müssen. Der „Ein-Fach-Bachelor“ soll den Instituten/Fachbereichen selbst überlassen sein. (siehe auch: BaMa in Geoinformatik).

 
fachschaft/hochschulpolitik.txt · Zuletzt geändert: 05.08.2008 17:42 (Externe Bearbeitung)
 
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